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Anpassung der Wassergebühren zum 01.01.2025

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    Die Gemeinschaftsversammlung der VG Pfaffing hat in der letzten Sitzung die Anpassung der Wassergebühren beschlossen.

    Anpassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffing

    Pfaffing, den 22. November 2024 – Die Verwaltungsgemeinschaft Pfaffing hat die Anpassung der Wassergebühren für die kommenden Jahre beschlossen. Grundlage hierfür ist die gesetzliche Verpflichtung, die Gebühren im Rahmen eines sogenannten „Kalkulationszeitraums“ von vier Jahren zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.

    Der aktuelle Kalkulationszeitraum endete zum 31. Dezember 2023. Ursprünglich hätte eine Überprüfung der Gebühren zum 1. Januar 2024 erfolgen müssen. Aufgrund der anstehenden Neukalkulation der Verbesserungs- und Herstellungsbeiträge wurde jedoch entschieden, diese Überprüfung auszusetzen. Da die erforderlichen Kalkulationen bis Ende 2024 nicht abgeschlossen sein werden, wird die Überprüfung und Anpassung der Grund- und Verbrauchsgebühren nun zum 1. Januar 2025 durchgeführt.

    Die Kalkulation zeigt, dass eine Anpassung der Gebühren aufgrund einer Unterdeckung notwendig ist. Zur Deckung der entstehenden Kosten kommen zwei Optionen infrage: eine Erhöhung der Verbrauchsgebühren oder eine kombinierte Anpassung von Grund- und Verbrauchsgebühren.

    Besonders hervorzuheben ist, dass die Grundgebühren darauf ausgelegt sind, die verbrauchsunabhängigen Kosten, wie beispielsweise kalkulatorische Kosten, abzudecken. Die Verwaltungsgemeinschaft Pfaffing strebt eine gerechte und ausgewogene Lösung an, um sowohl wirtschaftliche Stabilität als auch eine faire Belastung der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.

    Änderungen in der Beitrags- und Gebührensatzung

    Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffing vom 26. März 2020 wird mit Wirkung zum 1. Januar 2025 wie folgt geändert:

    Grundgebühr:

    • Für Wasserzähler mit einem Dauerdurchfluss bis 4 m³/h bzw. Nenndurchfluss bis 2,5 m³/h beträgt die Grundgebühr nun 90 EUR (bisher 72 EUR)
    • Grundgebühren für größere Wasserzähler werden entsprechend angepasst

    Verbrauchsgebühr:

    • Die Verbrauchsgebühr, berechnet nach der Menge des entnommenen Wassers, beträgt 1,40 EUR pro Kubikmeter (bisher 1,20 EUR)
    • Für Wasser, das zu vorübergehenden Verbrauchszwecken entnommen wird, beträgt die Gebühr 1,90 EUR pro Kubikmeter (bisher 1,70 EUR)

    Mit diesen Anpassungen soll die finanzielle Grundlage der Wasserversorgung gesichert werden. Die neuen Gebührenregelungen sind das Ergebnis sorgfältiger Kalkulationen und berücksichtigen die Anforderungen an eine wirtschaftliche Betriebsführung der Wasserversorgung. Die Verwaltungsgemeinschaft Pfaffing ist bestrebt, die Bürgerinnen und Bürger über diese Änderungen transparent zu informieren und für Rückfragen zur Verfügung zu stehen.

    Für Rückfragen steht die Verwaltungsgemeinschaft Pfaffing gerne zur Verfügung.

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