Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl und Bezirkswahl am 8. Oktober 2023
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Der Wahlschein kann spätestens bis zum Freitag, den 6. Oktober 2023, 15 Uhr im Rathaus Pfaffing, Schulstraße 3, Zimmer 002 beantragt werden. (nicht aber telefonisch !).