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Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Europawahl am 9. Juni 2024

  • Amtliche Bekanntmachung
Foto: Pixabay

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.  
Der Wahlschein kann spätestens bis zum Freitag, den 7. Juni 2024, 18 Uhr im Rathaus Pfaffing, Schulstraße 3, Zimmer 002 beantragt werden. (nicht aber telefonisch !). 

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