Steuern - Gebühren - Beiträge
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Bankverbindungen
Die Verwaltungsgemeinschaft ist zwar das "gemeinsame Büro" Ihrer Mitgliedsgemeinden, die Haushaltswirtschaft erfolgt aber getrennt.
So gibt es für jede Mitgliedgemeinde und für die Verwaltungsgemeinschaft getrennte Bankverbindungen. Je nachdem von welcher Körperschaft Sie die Rechnung oder den Bescheid bekommen, unterscheiden sich die Bankverbindungen.
Die Grund- und Gewerbesteuern stehen der jeweiligen Mitgliedsgmeinde zu und sind auf das entspechende Konto zu überweisen. Dies gilt auch für die Abwassergebühren und -beiträge.
Die Zahlungen im Zusammenhang mit der Wasserversorgung (Wassergebühren, Herstellugsbeiträge) sind auf ein Konto der Verwaltungsgmeinschaft zu entrichten.
Bankverbindungen der Gemeinde Albaching:
Bankhaus RSA eG IBAN: DE92 7016 9524 0000 1122 32
Sparkasse Wasserburg a.Inn IBAN: DE46 7115 2680 0000 2300 60Bankverbindungen der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffing:
meine Volksbank Raiffeisenbank IBAN: DE84 7116 0000 0003 5695 00
Sparkasse Wasserburg a.Inn IBAN: DE63 7115 2680 0000 2300 45Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise auf unseren Rechnungen und Bescheiden.
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Grund- und Gewerbesteuern
Die Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Grundstücke, die Grundsteuer B betrifft alle anderen Grundstücke. Die Grundlagenermittlung und Messbetragsfestsetzung erfolgt durch das Finanzamt. Die Höhe des Messbetrags richtet sich nach der Höhe des Einheitswerts. Der Messbetrag wird mittels Messbescheid der Gemeinde mitgeteilt. Die Gemeinde multipliziert den Messbetrag mit dem Hebesatz entsprechend der Haushaltssatzung und erteilt den Grundsteuerbescheid.
Die Hebesätze sind wie folgt:
Grundsteuer A = 300 % und Grundsteuer B = 300 %
Nach dem dem gleichen Prinzip erfolgt die Festsetzung der Gewerbesteuer. Die Höhe des Messbetrags orientiert sich an der Höhe des Gewerbeertrags.
Hebesatz der Gewerbesteuer = 320 %. -
Die Grundsteuerreform 2022
Hier erhalten sie laufend aktuelle Informationen über die "Grundsteuerreform".
Sollten Sie sich vertieft über die Antragsformulare und Erklärungen informieren
wollen, können sie dies mit nachfolgendem Link tun.https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-162/
Beachten Sie bitte dabei, dass die hier veröffentlichten Formulare nur Musterformulare sind und nicht für
die Erklärung der Grundsteuer gegenüber der staatlichen Finanzverwaltung
verwendet werden können. -
Hundesteuer
Die Hundesteuer beträgt 48,00 €/Jahr für den 1. Hund und für jeden weiteren Hund 72,00 €/Jahr. Die Fälligkeit ist immer zum 15.05. eines jeden Jahres.
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Gebühren
Die Wassergebühren werden von der Gemeinde erhoben und werden dann an die Verwaltungsgemeinschaft Pfaffing weitergeleitet. Die Grundgebühr ist gestaffelt nach der Größe des Wasserzählers. Für die gängige Zählergröße Q3 beträgt diese 72,00 € netto im Jahr. Die Gebühr für 1 cbm Wasser beträgt 1,20 € netto. Auf die Wassergebühren werden 7% Mehrwertsteuer erhoben.
Die Grundgebühr für den Kanal ist ebenfalls gestaffelt nach der Größe des Wasserzählers. Die Grundgebühr für die gängige Zählergröße Q3 beträgt 45,00 € im Jahr. Die Gebühr für 1 cbm Kanaleinleitung beträgt 2,00 € bei Schmutz- und Regenwassereinleitung bzw. 1,90 € bei nur Schmutzwassereinleitung.
Die Müllgebühren werden von der Gemeínde erhoben und anschließend an den Landkreis Rosenheim weitergeleitet. Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Größe der Restmülltonne. Die Gebühr für eine 40-l-Tonne mit Kompostabschlag beträgt 64,80 €/Jahr, ohne Kompostabschlag 72,00 €/Jahr. Die Gebühr für eine 80-l-Tonne mit Kompostabschlag beträgt 103,20 €/Jahr, ohne Kompostabschlag 116,40 €. Die Gebühr für eine 120-l-Tonne mit Kompostabschlag beträgt 154,80 €/Jahr, ohne Kompostabschlag 174,00 €/Jahr. Die Gebühr für eine 240-l-Tonne mit Kompostabschlag beträgt 309,60 €/Jahr, ohne Kompostabschlag 348,00 €/Jahr.
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Beiträge
Herstellungsbeitrag für Wasser :
pro qm Grundstücksfläche 1,25 €
pro qm Geschossfläche 6,20 €Herstellungsbeitrag für Kanal:
pro qm Geschossfläche 25,65 €