Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffing
Albaching ist eine selbständige Gemeinde innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffing.
Durch die Organisationsform der Verwaltungsgemeinschaft haben im Rahmen der Gebietsreform der 80er Jahre viele kleine Gemeinden ,,überlebt“. Die Gemeinde Albaching erreichte erst nach langen Bemühungen und einer von vielen ungeliebten Eingemeindung zu Pfaffing die Selbständigkeit im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft. Albaching entscheidet daher selbst über seine Angelegenheiten, die Verwaltung und der Vollzug findet aber in der gemeinsamen Verwaltungsstelle in Pfaffing statt.
Für bestimmte Aufgaben der Gemeinde (z.B. Wasserversorgung und Schule) ist die Gemeinschaftsversammlung der VG Pfaffing zuständig. Sie besteht derzeit aus sechs Vertretern aus der Gemeinde Pfaffing und drei Vertretern aus der Gemeinde Albaching (Rudolf Schreyer, August Seidinger jun. und Josef Pöschl). Den Vorsitz hat der Gemeinschaftsvorsitzender Josef Niedermeier gleichzeitig auch Erster Bürgermeister von Pfaffing. Verwaltet und geführt wird die Gemeinde Albaching vom Ersten Bürgermeister Rudolf Schreyer sowie zwölf Gemeinderäten, die bei der letzten Kommunalwahl am 15. März 2020 von den Gemeindebürgern gewählt wurden. Die Entscheidungskompetenzen in der Gemeinde sind auf Bürgermeister und Gemeinderat verteilt.
Der Gemeinderat repräsentiert die Bürger, ist Willensbildungs- und Kontrollorgan. So ist jeder Gemeinderat berechtigt, eigene Anträge einzubringen, seine Meinung darzulegen, Fragen zu stellen sowie an der Abstimmung teilzunehmen. Dem Bürgermeister obliegt es vor allem, die Beschlüsse des Gemeinderats vorzubereiten und zu vollziehen sowie die Gemeinde nach außen zu repräsentieren. Außerdem entscheidet der Bürgermeister über die laufenden Angelegenheiten, die für die Gemeinde keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen. Auch für die Bürger gibt es neben der Teilnahme an der Gemeinderatswahl noch Möglichkeiten der Einwirkung: Neben der relativ aufwendigen Möglichkeit einen Bürgerentscheid anzustreben, kann sich jeder einzelne Bürger mit einer Bitte oder Beschwerde schriftlich an die Gemeinde wenden. Außerdem können die Bürger auf der jährlichen Bürgerversammlung Empfehlungen vortragen, die der Gemeinderat innerhalb von drei Monaten zu behandeln hat. Zu den Pflichtaufgaben der Gemeinde gehören unter anderem: Abwasserbeseitigung, Bau und Unterhalt von Gemeindestraßen, jährliche Durchführung einer Bürgerversammlung, Feuerwehrwesen, Friedhofswesen. Zu den freiwillige Aufgaben gehören unter anderem: Herausgabe eines Amtsblattes, Unterhaltung einer Bücherei, Jugendzentrum, Sportförderung, Rad- und Reitwege sowie Ausstellungen und Messen.