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Gesonderte Entsorgung von Schnittgut beachten

gilt für an Feuerbrand erkrankte Gehölzer

Der Feuerbrand, eine durch das Bakterium Erwinia amylovora verursachte Gehölzerkrankung, stellt eine ernstzunehmende Gefahr für das Kernobst und anfällige Ziergehölzarten dar. Betroffen davon sind sowohl der Erwerbsobstbau, der landschaftsprägende Streuobstbau, aber auch Baumschulen, Hausgärten und das öffentliche Grün.
Die Erfahrungen aus älteren Befallsgebieten Europas zeigen, dass sich der Erreger dauerhaft etabliert, wenn die entsprechenden klimatischen Voraussetzungen und eine ausreichende Anzahl von Wirtspflanzen vorhanden sind. Beides ist in Bayern der Fall. 

Bei der Entsorgung des Schnittgutes ist darauf zu achten, dass befallenes Schnittgut nicht mit anderen Wirtspflanzen in Berührung kommt, um eine weitere Infektion zu vermeiden. Die sicherste Art der Entsorgung ist das Verbrennen vor Ort, wenn möglich und von den örtlichen Behörden erlaubt. Bei kleineren Mengen ist eine Entsorgung über den Restmüll möglich. An den jeweiligen Wertstoffhöfen bitten wir um einen Hinweis der Gehölzerkrankung um dies gesondert zu sammeln.

Weitere Informationen finden Sie über www.lfl.bayern.de/ips/kleingarten/035205/ oder folgendem Download

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