Wahl des Kreistags und des Landrats

Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge
Das Landratsamt Rosenheim hat die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags sowie für die Wahl des Landrats im Amtsblatt des Landkreises Rosenheim bekannt gemacht (§ 51 Abs. 1 Satz 1 GLKrWO). Diese Bekanntmachungen können folgend eingesehen werden: