Registrierung und Archivierung
Die zuständige Behörde registriert und bewahrt die Antragsunterlagen sowie die weiter in Verwaltungsverfahren entstehenden und hinzukommenden Dokumente auf. Archivwürdige Unterlagen werden dauerhaft in Archiven archiviert.
Leistungen
Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.